Rechtliches · Partnerprogramm
Partnerbedingungen
Bedingungen für die Teilnahme am Praxisflow-Partnerprogramm: Vergütung, Zuordnung, Auszahlung, Pflichten und Datenschutz – mit allen Schutzrechten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Stand: Juni 2026
1. Wer wir sind und worum es geht
Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm von Praxisflow. Anbieter und Ihr Vertragspartner ist das Einzelunternehmen Markus Nesshyba, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien (Kleinunternehmer gemäss § 6 Abs 1 Z 27 UStG). Alle Anbieterangaben finden Sie im Impressum.
Im Partnerprogramm empfehlen Sie als Partnerin oder Partner die Leistungen von Praxisflow an Arztpraxen und Ordinationen weiter, nämlich die Erstellung einer Website und die laufende Care-Betreuung. Kommt über Ihre Empfehlung ein zahlender Kunde zustande, erhalten Sie dafür eine Vergütung nach Abschnitt 5.
Das Programm steht ausdrücklich auch Privatpersonen offen, nicht nur Unternehmern. Wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) teilnehmen, gelten für Sie zusätzliche Schutzrechte. Diese sind in den folgenden Abschnitten jeweils gesondert mit dem Hinweis „Sind Sie Verbraucher“ gekennzeichnet.
2. Vorvertragliche Pflichtinformationen (Zusammenfassung)
Weil dieser Vertrag online über unser Portal (/partner bzw. die Registrierung unter /register) im Fernabsatz geschlossen wird, fassen wir die wesentlichen Informationen vorab gebündelt zusammen:
- Anbieter: Markus Nesshyba, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, E-Mail partner@praxisflow.net (Details im Impressum).
- Wesentliche Merkmale Ihrer Tätigkeit: Sie empfehlen Praxisflow an Arztpraxen weiter, etwa über Ihren persönlichen Empfehlungslink oder Ihren Gutschein-Code. Sie sind dabei selbstständig und frei, ob, wann und wie oft Sie tätig werden (siehe Abschnitt 4).
- Vergütung: laufende Provision auf tatsächlich bezahlte Care-Gebühren (bis zu 35 %, längstens 12 bezahlte Care-Monate) sowie eine einmalige Fixprämie je zustande gekommener Website (Standard 200 EUR). Einzelheiten und Ihr persönlicher Prozentsatz stehen in Abschnitt 5 und in Ihrem Portal.
- Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform mit einer Frist von 14 Tagen beenden (siehe Abschnitt 12). Bereits verdiente Provisionen bleiben erhalten.
- Kosten: Die Teilnahme am Programm ist für Sie kostenlos. Es entstehen Ihnen keine Gebühren gegenüber Praxisflow.
- Rücktrittsrecht: Sind Sie Verbraucher, können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (siehe Abschnitt 13).
3. Wie der Vertrag zustande kommt
Der Partnervertrag kommt zustande, sobald Sie sich über das Portal registrieren, diesen Bedingungen zustimmen und wir Ihren Zugang freischalten. Ein Anspruch auf Aufnahme ins Programm besteht nicht; wir können eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Vor der Freischaltung besteht noch kein Vertrag, von dem zurückzutreten wäre.
Textform bedeutet in diesen Bedingungen: eine lesbare Erklärung, in der Ihr Name genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger – eine E-Mail genügt. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
4. Ihre Stellung: selbstständig und unabhängig
Sie sind als Partnerin oder Partner selbstständig und handeln auf eigene Rechnung. Sie sind nicht bevollmächtigt, im Namen von Praxisflow Verträge zu schliessen, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen.
- Es entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts-, Handelsvertreter- oder Maklerverhältnis. Sie werden nicht ständig mit der Vermittlung betraut, schulden keinen Vermittlungserfolg und sind in Ihrer Tätigkeit frei.
- Es gibt keinen Gebietsschutz und keine Exklusivität.
- Sie unterliegen keinem Weisungs-, Berichts- oder Wettbewerbsregime und keiner Mindestumsatzpflicht.
- Sie haben keinen Anspruch darauf, tätig zu werden, und keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahl an Empfehlungen oder Abschlüssen.
Nach der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien ist eine ständige Betrauung mit der Vermittlung nicht gewollt; das Programm ist als freier Empfehlungsvertrag ausgestaltet. Da Sie nicht ständig betraut sind, keinem Weisungs-, Berichts- oder Wettbewerbsregime unterliegen und keinen Erfolg schulden, liegt kein Handelsvertreterverhältnis vor; maklerrechtliche Bestimmungen (Maklergesetz) kämen allenfalls dispositiv zur Anwendung, zwingende Sonderregelungen (etwa für Immobilien-, Versicherungs- oder Personalkreditvermittlung) sind hier nicht einschlägig. Ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Handelsvertretergesetz (HVertrG) entsteht nach dieser Ausgestaltung nicht, auch nicht in analoger Anwendung – es fehlt an der Eingliederung in eine fremde Absatzorganisation und an einem übertragbaren Kundenstamm. Sollten zwingende Bestimmungen des HVertrG entgegen dieser Einordnung anwendbar sein, gelten diese vorrangig.
5. Ihre Vergütung
Für jeden Kunden, der über Ihre Empfehlung zustande kommt und zahlt, erhalten Sie:
- Laufende Care-Provision: bis zu 35 % der von der vermittelten Praxis tatsächlich bezahlten monatlichen Care-Gebühr. Diese Provision läuft für höchstens 12 aufeinanderfolgende bezahlte Care-Monate, gerechnet ab dem frühesten bezahlten Care-Monat des Kunden. Ihr konkreter Prozentsatz wird in Ihrem Portal ausgewiesen.
- Einmalige Fixprämie je zustande gekommener Website (Standard 200 EUR, Ihr persönlicher Betrag steht im Portal). Sie wird fällig, nachdem der Kunde zum ersten Mal bezahlt hat.
Wichtig zur Klarheit über das 12-Monats-Modell:
- Die laufende Provision wird nur gezahlt, solange der Kunde aktiv zahlt. Kündigt oder beendet der Kunde früher, endet auch Ihre laufende Provision früher.
- Nach dem 12. bezahlten Care-Monat endet die laufende Provision in jedem Fall. Es gibt keine Fortzahlung nach dem 12. Monat und keine Fortzahlung, nachdem der Kunde Praxisflow verlassen hat. Eine Verlängerung über das Vertragsende dieses Partnervertrags hinaus findet nicht statt.
- Das gilt unabhängig davon, wie viele Kunden Sie vermitteln. Es gibt keine Staffelung nach Kundenzahl.
Die Website-Erstellungsgebühr selbst wird – abgesehen von der oben genannten Fixprämie – nicht prozentual vergütet.
Gutschein-Vorteil: Wer über Ihren Code oder Link bucht, erhält einen Rabatt von 10 %. Ihre Provision wird auf den tatsächlich bezahlten, also bereits rabattierten Betrag berechnet.
6. Wann eine Empfehlung Ihnen zugeordnet wird
Damit eine Empfehlung Ihnen zugerechnet wird, muss der Kunde über Ihre Empfehlung zu Praxisflow gekommen sein. Die Zuordnung erfolgt nach dem Last-Click-Prinzip:
- über Ihren persönlichen Empfehlungslink (praxisflow.net/r/IHR-CODE), der ein First-Party-Cookie „pf_ref“ für 60 Tage setzt, oder
- über einen vom Kunden ausdrücklich genannten Gutschein-Code. Ein ausdrücklich genannter Code geht einem gesetzten Cookie vor.
Nicht vergütet werden:
- Selbst-Vermittlung: Empfehlungen an sich selbst oder die eigene Praxis sind von der Vergütung ausgeschlossen.
- Missbräuchliche oder gefälschte Leads.
- Kunden, die bereits anderweitig mit Praxisflow in Kontakt standen.
Hinweise zum Attributions-Cookie finden Sie in Abschnitt 9.
7. Saubere und gekennzeichnete Werbung
Ihre Empfehlung ist bezahlt und damit werblich. Daraus folgen einige Pflichten, an die Sie sich halten:
- Kennzeichnung: Sie machen den kommerziellen, weil bezahlten Charakter Ihrer Empfehlung stets klar erkennbar (Verbot der Schleichwerbung, § 2 UWG) – und zwar in allen Kanälen, insbesondere in sozialen Medien, auf eigenen Websites, in Newslettern, Blogs und Foren. Beiträge mit Empfehlungslink oder Code kennzeichnen Sie deutlich als „Werbung“ oder „Anzeige“.
- Marke und Auftritt: Sie dürfen den Namen und das Logo „Praxisflow“ nur zur ehrlichen Empfehlung der Leistungen verwenden. Sie registrieren keine verwechselbaren Domains, Konten oder Profile mit „Praxisflow“, buchen „Praxisflow“ nicht als bezahltes Suchwort (Brand-Bidding) und erwecken nicht den Anschein, ein offizieller oder eigener Auftritt von Praxisflow zu sein (§ 9 und § 1 UWG zum Schutz des Unternehmenskennzeichens; bei eingetragener Marke zusätzlich § 10 MSchG). Ein darüber hinausgehendes Marken- oder Kennzeichenrecht wird Ihnen nicht eingeräumt.
- Kein Spam: Werbung per E-Mail, SMS oder Telefon dürfen Sie nur an Empfänger senden, die ausdrücklich eingewilligt haben. Auf die enge gesetzliche Ausnahme für eine bestehende eigene Kundenbeziehung (§ 174 Abs 4 TKG 2021) dürfen Sie sich nur berufen, wenn deren Voraussetzungen tatsächlich vorliegen; im Zweifel holen Sie eine Einwilligung ein. Eintragungen in die ECG-Liste (Robinsonliste) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sind zu beachten. Unerbetene elektronische Werbung ist nach § 174 TKG 2021 unzulässig – in Österreich gilt das auch im geschäftlichen Verkehr (B2B) ohne Bagatellgrenze.
- Wahrheit: Sie machen keine irreführenden, unwahren oder unzulässig vergleichenden Angaben und versprechen nichts, was Praxisflow nicht hält. Sie treffen keine gesundheitsbezogenen Wirk- oder Heilaussagen über die beworbenen Praxen oder deren Leistungen (§ 2 UWG sowie Anhang Z 17 zu § 3 Abs 3 UWG); Ihre Empfehlung betrifft ausschliesslich die Website- und Care-Leistung von Praxisflow.
8. Ärzte- und Berufsrecht
Dieses Programm betrifft die Vermittlung von Praxen als Website-Kunden – also die Empfehlung einer Dienstleistung an die Ordination. Es betrifft nicht die Zuweisung von Patientinnen und Patienten. Provisionen für Patientenzuweisungen wären nach § 53 ÄrzteG unzulässig und sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Programms.
Sind Sie selbst Ärztin oder Arzt oder Angehörige bzw. Angehöriger eines anderen reglementierten Berufs, prüfen Sie die Vereinbarkeit Ihrer Teilnahme mit Ihren Standesregeln eigenverantwortlich.
9. Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Partner-Stammdaten (Name, E-Mail, gegebenenfalls Firma und IBAN) zur Erfüllung dieses Vertrags (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Ihre IBAN ist ein besonders geschütztes Finanzdatum; sie wird nicht veröffentlicht und nur zur Auszahlung verwendet. Wir bewahren Ihre Partner- und Abrechnungsdaten so lange auf, wie es zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und unternehmensrechtlich, in der Regel sieben Jahre) erforderlich ist; danach werden sie gelöscht.
Über das Portal sehen Sie nur aggregierte Lead-Zahlen (Anzahl, Datum, Status). Sie sehen keine Klarnamen und keine Kontaktdaten der von Ihnen geworbenen Interessenten.
Das Attributions-Cookie „pf_ref“ ist nicht unbedingt erforderlich und damit einwilligungsbedürftig (§ 165 Abs 3 TKG 2021). Das Setzen des Cookies setzt eine Einwilligung des Interessenten voraus; erteilt der Interessent diese nicht, kann eine Zuordnung über das Cookie unterbleiben – die Zuordnung über einen ausdrücklich genannten Gutschein-Code bleibt davon unberührt. Ihre Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, Art 15 bis 21 DSGVO) und alle weiteren Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Daten und zum Cookie stehen in unserer Datenschutzerklärung.
10. Auszahlung und Selbst-Verrechnung (Gutschrift)
Die Abrechnung läuft im Gutschriftverfahren: Praxisflow stellt die Abrechnung aus, Sie müssen keine eigene Rechnung legen. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach Ihrem mitgeteilten Status:
- Sind Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, erfolgt die Gutschrift als umsatzsteuerliche Gutschrift im Sinne des § 11 Abs 8 UStG; hierfür ist Ihre Vereinbarung mit dem Gutschriftverfahren erforderlich und Sie teilen uns Ihre UID mit.
- Sind Sie Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), weisen wir keine Umsatzsteuer aus; die Gutschrift enthält den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
- Sind Sie Privatperson ohne Unternehmereigenschaft, erhalten Sie eine Auszahlungsmitteilung ohne Umsatzsteuerausweis; eine umsatzsteuerliche Gutschrift kommt mangels steuerbarer Leistung nicht in Betracht.
- Bei Partnern im EU-Ausland richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung (gegebenenfalls Reverse-Charge) nach Ihrer mitgeteilten UID.
Eine Auszahlung erfolgt auf Ihren Antrag, sobald Ihr verfügbares Guthaben den im Portal ausgewiesenen Mindestbetrag (Standard 50 EUR) erreicht. Ausgezahlt wird auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Es werden nur Provisionen aus real bezahlten Care-Monaten gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass eine fälschlich als umsatzsteuerpflichtig angegebene Statusangabe zu einem unrichtigen Steuerausweis führen und Ihnen schaden kann; Sie sind für die Richtigkeit Ihrer Statusangaben verantwortlich.
11. Storno und Rückbuchung (Clawback)
Provisionen entstehen ausschliesslich auf tatsächlich bezahlte Care-Monate. Wird eine bereits berücksichtigte Zahlung des Kunden später storniert oder rückgebucht, entfällt die darauf entfallende, noch nicht ausgezahlte Provision oder wird mit künftigen Provisionen verrechnet. Verrechnet wird ausschliesslich der auf die stornierte oder rückgebuchte Zahlung entfallende Provisionsbetrag; eine darüber hinausgehende Einbehaltung künftiger Provisionen findet nicht statt. Künftige Monate eines beendeten Vertrags entstehen nicht mehr.
Bereits an Sie ausgezahlte Provisionen aus echten, nicht stornierten Zahlungen bleiben Ihnen erhalten. Ihr gesetzliches Recht, eigene Forderungen aufzurechnen, bleibt unberührt (§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG).
12. Laufzeit und Kündigung
Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail genügt) mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen. Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund (zum Beispiel nachgewiesener Missbrauch) bleibt unberührt.
Mit dem Ende des Partnervertrags endet auch jede künftige laufende Provision. Bereits verdiente Provisionen aus bezahlten Care-Monaten und bereits fällige Fixprämien bleiben Ihnen erhalten und werden nach Abschnitt 10 ausgezahlt. Beendet Praxisflow das Programm oder diesen Vertrag, bleiben Ihnen bereits ausgezahlte sowie bereits verdiente, auf bezahlten Care-Monaten beruhende Provisionen ebenfalls erhalten.
13. Rücktrittsrecht für Verbraucher (14 Tage)
Sind Sie Verbraucher, räumen wir Ihnen freiwillig das Recht ein, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Da die Teilnahme für Sie unentgeltlich ist und Sie keine Zahlung schulden, besteht ein gesetzliches Fernabsatz-Rücktrittsrecht (FAGG) nicht; dieses freiwillig eingeräumte Recht stellen wir Ihnen unabhängig davon zur Verfügung.
- Frist: Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, das heisst ab der Freischaltung Ihres Zugangs. Vor der Freischaltung besteht noch kein Vertrag, von dem zurückzutreten wäre.
- Wie: Eine formlose Erklärung genügt – schreiben Sie uns einfach in Textform (E-Mail genügt) an partner@praxisflow.net, dass Sie zurücktreten. Ein Formular ist nicht nötig, eine Begründung ebenfalls nicht.
- Folgen: Der Rücktritt ist für Sie kostenlos und ohne Nachteile. Da die Teilnahme für Sie kostenlos ist, gibt es nichts zurückzuzahlen. Den Rücktritt erklären Sie mit Wirkung für die Zukunft. Bereits innerhalb der Frist auf Basis tatsächlich bezahlter Care-Monate verdiente Provisionen bleiben Ihnen erhalten.
Sind Sie Unternehmer, besteht dieses Rücktrittsrecht nicht; Sie können den Vertrag jederzeit nach Abschnitt 12 beenden.
14. Steuern und eigene Pflichten
Ihre Provision ist bei Ihnen steuerpflichtiges Einkommen, das Sie selbst erklären. Sie teilen uns Ihren Status mit:
- Privatperson ohne Unternehmereigenschaft (kein Kleinunternehmer, keine UID),
- Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer,
- umsatzsteuerpflichtig mit Umsatzsteuer, oder
- EU-Ausland mit Reverse-Charge.
Ändert sich Ihr Status – etwa weil Sie regelmässig und mit Gewinnabsicht vermitteln und dadurch unternehmerisch tätig werden –, teilen Sie uns dies unverzüglich in Textform mit. Die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Vergütung richtet sich nach dem von Ihnen mitgeteilten Status (siehe Abschnitt 10).
Eine gelegentliche Einzelempfehlung löst in der Regel keine Gewerbeanmeldung aus. Vermitteln Sie jedoch regelmässig und mit Gewinnabsicht, kann dies ein (freies) Vermittlungsgewerbe sowie eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) begründen. Für Ihre Gewerbe-, Sozialversicherungs- und Steuerpflichten sind Sie selbst verantwortlich; im Zweifel klären Sie dies mit der Wirtschaftskammer, der SVS oder Ihrer Steuerberatung.
15. Haftung
Praxisflow haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
Sind Sie Verbraucher, gilt: Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt, auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit (§ 6 KSchG). Ebenso bleibt Ihre gesetzliche Haftung uns gegenüber unberührt.
16. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Partnerbedingungen für die Zukunft anpassen, etwa bei geänderter Rechtslage oder neuen Programm-Funktionen.
Sind Sie Verbraucher, gilt für eine Änderung mit Zustimmungsfiktion Folgendes (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG): Wir kündigen die Änderung mindestens einen Monat vorher in Textform an und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Schweigen als Zustimmung gilt. Widersprechen Sie nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Sie können der Änderung jederzeit innerhalb der Frist widersprechen oder den Vertrag bis dahin kündigen. Widersprechen Sie fristgerecht, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
Wesentliche Äquivalenzpunkte – insbesondere Ihr vereinbarter Provisionssatz und die Fixprämie für bereits vermittelte Kunden – können nicht durch Schweigen zu Ihrem Nachteil geändert werden; hierfür ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Änderungen gelten nur für die Zukunft und lassen bereits entstandene Provisionsansprüche sowie laufende 12-Monats-Provisionsfenster bereits vermittelter Kunden unberührt.
Sind Sie Unternehmer, teilen wir Ihnen Änderungen ebenfalls in Textform mit; sie gelten als angenommen, wenn Sie nicht binnen eines Monats widersprechen.
17. Verfall von Provisionen nur bei Missbrauch
Bereits verdiente Provisionen, die auf real bezahlten Care-Monaten beruhen, bleiben Ihnen erhalten. Ein Einbehalt oder Verfall noch nicht ausgezahlter Provisionen kommt nur bei nachgewiesenem Missbrauch oder einem schweren Verstoss gegen diese Bedingungen in Betracht (etwa gefälschte Leads oder Spam) und nur verhältnismässig, das heisst in einem dem Verstoss angemessenen Umfang.
Den Missbrauch oder schweren Verstoss hat Praxisflow nachzuweisen. Vor einem Einbehalt geben wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in Textform. Eine pauschale, Sie gröblich benachteiligende Verfallsklausel wird nicht vereinbart (§ 879 Abs 3 ABGB).
18. Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Sind Sie Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand: Für eine Klage gegen Sie ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort liegt (§ 14 KSchG). Die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts bleiben durch diese Rechtswahl unberührt.
Sind Sie Unternehmer, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Bei Streitigkeiten bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung; bitte wenden Sie sich zunächst an partner@praxisflow.net. Praxisflow ist zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, bemüht sich aber um eine gütliche Einigung.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung; gegenüber Verbrauchern bleibt es bei der für Sie günstigeren gesetzlichen Regelung.
Fragen zum Programm? Alle Infos finden Sie auf /partner, oder schreiben Sie uns jederzeit an partner@praxisflow.net – wir helfen gerne weiter.